Asbest Sanierung
Vorsicht giftig!
Die Verwendung von Asbestprodukten ist heute verboten. Auf und an vielen Gebäuden sind jedoch noch diese haltbaren Asbestzementprodukte anzutreffen.
Ob Gaubenbekleidung, Dachfläche mit "Kunstschiefer" oder Industriehalle mit Wellplatten - Giftiges Asbest ist überall.
Es ist mittlerweile verboten, Asbestplatten zu "überdecken", das gilt auch für PV-Anlagen! Ein Verstoß ist keine Bußgeldangelegenheit! Es gilt Strafrecht auch für den Eigentümer der Immobilie!
Zur Sanierung gibt es daher nur eine Wahl: Abbruch und Entsorgung! Zur professionellen Durchführung aller Arbeiten rund uns Asbest müssen aber strenge Anforderungen erfüllt sein. Wir haben alle erforderlichen Zulassungen, Schulungen, Untersuchungen und Entsorgungszertifizierungen auch für Großmengen.
Nach dem Abbruch der Asbestplatten werden bei Hallenflächen in einem Arbeitsgang die neue Dachdeckung aus Thermo-Elementen oder Trapezblech aufgebracht. Das garantiert Ihnen als Bauherr, dass keine Behinderungen während der Sanierungsphase entstehen.
Neben Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Baumaterialien zählen Untersuchungen auf das Vorhandensein von Asbest ebenfalls zu unserem Fullservice.