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EnEV 2014 - Ausgebautes Steidach (Dachschräge)

Anforderungen an Steildächer nach der Energieeinsparverordnung

EnEV 2014 Special Button

 

Symbol Steildachdämmung

Was gilt als Steildach im Sinne der EnEV 2014?

Das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), das Auslegungsfragen zur Energieeinsparverodung rechtssicher beantwortet, definiert das Steildach so: "„Wesentliches Merkmal von Steildächern sind Dachdeckungen. Deckungen müssen die Regensicherheit (nicht Wasserdichtheit) herstellen. Dies ist durch die Einhaltung der Regeldachneigung für die entsprechende Deckung zu erreichen.“

Kurz gesagt: Alle Eindeckungen mit Schiefer, Ziegel, Dachsteinen, Wellplatten, Blechen usw. sind Steildächer.
Wasserdichte Abdichtungen gelten hingegen als Flachdächer.

Die EnEV 2014 definiert den Unterschied zwischen "Steildach" und "Flachdach" also NICHT über die Dachneigung, sondern über die Art der Eindeckung oder Eindichtung.

   

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Wo wird das Steildach gedämmt?

Um das Steildach zu dämmen, gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

  • Dachschräge wird gedämmt (bei ausgebauten Dachgeschossen)
  • Speicherboden bzw. obere Geschossdecke wird gedämmt. Bei nicht ausgebauten Dachgeschossen ist dies energetisch sinnvoller. (siehe Geschossdeckendämmung)
   

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Wann muss das Steildach gedämmt werden?

Wann muss laut Vorschriften der EnEV 2014 das Steildach gedämmt werden:

  • Wenn es sich um ein ausgebautes bzw. teilweise ausgebautes Steildach handelt und...
  • Wenn Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden (EnEV 2014 Anlage 3,4).
  • Es besteht derzeit keine Pflicht zum Nachrüsten von Wärmedämmung, wenn nichts am Dach gemacht wird (anders ist dies bei der Geschossdeckendämmung!)
   

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Wann muss das Steildach nicht gedämmt werden?

Laut EnEV 2014 gibt es Ausnahmen, wann das Steildach nicht gedämmt werden muss:

  • Wenn es sich um einen Speicherraum handelt, der nicht ausgebaut ist und nicht ausgebaut werden soll. (siehe auch obere Geschossdecke)
  • Wenn nur die Dachziegel ausgetauscht werden und nicht die darunter befindliche Lattung.
  • Wenn unter der Dachdeckung noch eine Schalung ist und diese verbleibt. (z. B. bei Schieferdächern)
  • Wenn Dach unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden ist. (EnEV 2014  Anlage 3,4)
  • Wenn die Nutzungsdauer des Wohngebäudes weniger als 4 Monate jährlich beträgt. (EnEV 2014 §1, 8)
  • Wenn bei begrenzter jährlicher Nutzung der zu erwartende Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. (Ferienhäuser) (EnEV 2014 §1, 8)
  • Wenn weniger als 10 % der Dachfläche erneuert wird. (EnEV 2014 §9, 3)
  • Wenn eine Befreiung des Bauamtes vorliegt (z. B. wegen Unwirtschaftlichkeit oder unangemessenem Aufwand) (EnEV 2014 §25)
   

Wieviel Icon

Wieviel Dämmung muss aufs Steildach?

  • Es gilt ein Höchstwert als U ≤ 0,24 W/(m²K) für Dachflächen einschließlich Dachgauben. Dafür ist z.B. nötig:
    • Zwischensparrendämmung WLS 035, Dicke 20 cm
    • Aufsparrendämmung WLS 024, Dicke 10 cm
  • Bei einer geringeren Sparrenhöhe (z. B. von 12 cm) im Bestand gilt die EnEV als eingehalten, wenn hier die gesamte Höhe mit Dämmung ( λ = 0,035 W/(m·K)) oder besser) ausgefüllt ist, auch wenn der Höchstwert damit überschritten wird.
  • Ist die Dämmdicke aus technischen Gründen begrenzt, so genügt es, wenn die höchstmögliche Dämmschichtdicke (Bemessungswert λ = 0,035 W/(m·K)) oder besser) eingebaut wird.
  • Bei Einblasdämmungen und Dämm-Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen genügt λ = 0,045 W/(m·K) als Bemessungswert für die beiden vor genannten Punkte.

 

   

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Kann bereits eingebaute Steildach-Dämmung weiter benutzt werden?

Vorhandene Dämmung kann meist verbleiben und wird bei der Berechung des U-Wertes berücksichtigt.

Enorm wichtig bei Steildächern ist jedoch die Kontrolle der Dampfbremse. Diese ist meist nicht vorhanden oder nur teilweise funktionsfähig. Deshalb überprüfen wir den gesamten Aufbau bauphysikalisch auf Funktionsfähigkeit. Damit schließen wir spätere Feuchtigkeits- und Schimmelschäden sicher aus.

   

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Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen nicht die fachkundige und objektbezogene Beratung. Eventuell sind hier Energieberater, Fachplaner o.ä. mit einzubeziehen.

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